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  Clubsatzung der COW
 

               Clubsatzung der ’’Crazy Opelz Wilhelmshaven’’
   
1.      Gründung

Crazy Opelz Wilhelmshaven wurde April 2007 von Oliver Runge & Sarah Runge gegründet.

   2.Clubgründer

   Oliver Runge & Sarah Runge

2a. Vorstand

1. Vorsitzender   Oliver Runge
Kassenprüferin & Webmaster   Sarah Runge
Schriftführerin ------
Kassenwart --------

                            
                                      

 

       3.Namensgebung / Clubtitel


Die in Punkt 2 genannten Vorstandsmitgliedern einigen sich auf den Namen COW.

Alle Mitglieder verpflichten sich gem. Satzung diesen Namen ausschließlich nur für die Zwecke der Gemeinschaft zu verwenden. Dasselbe gilt für künftige Mitglieder.

4.Gegenstand und Zweck der Gemeinschaft

 

Die Gemeinschaft beruht auf gemeinsamen automobilen Interessen. Sie dient zum Informationstausch, sowie um gemeinsame Ausfahrten und Treffen zu veranstalten.

Ebenso versucht die Gemeinschaft jedem einzelnen Mitglied mit Rat und Tat (z.b. bei technischen Fragen zu seinem KFZ) zur Seite zu stehen. Der gegenseitige Respekt unter den Mitgliedern wird bei uns GROSS geschrieben.

 

Der Club verfolgt keinerlei wirtschaftlichen, gewinnbringenden bzw. kommerziellen Interessen.

 

Das Fahrzeug künftiger sowie aktueller Mitglieder muss ein OPEL sein. Ein gepflegtes Fahrzeug sollte im Interesse eines Jeden stehen.

Serienfahrzeuge sind ebenso willkommen wie getunte Fahrzeuge (optisch und / oder technisch). Es werden keine Fremdmarken aufgenommen! Befreit sind die Personen, die eine Lebensgemeinschaft mit einem Mitglied bilden. Beim Verkauf des Fahrzeuges und nicht Widererwerb eines Fahrzeuges o.g. Marke erfolgt Ausschluss.

Ausnahme: Das Mitglied möchte sich gerne weiterhin für das Team engagieren. Dann fungiert es als passives Mitglied.

 

Der technische Zustand des Fahrzeuges eines jeden Mitgliedes muss verkehrssicher sein! Bauliche Veränderungen sollten entweder im Fahrzeugschein eingetragen sein oder per Bescheinigung ( ABE, E-Prüfzeichen, etc.) vorliegen. Dies soll lediglich der Verkehrssicherheit dienen. Dafür ist jedoch jedes Mitglied selbst verantwortlich. Das Team übernimmt generell keinerlei Haftung/ Verantwortung für das Fahrzeug eines Mitglieds.

 

Der Standpunkt des Clubs zu ’’Alkohol am Steuer’’= NEIN DANKE!

 

        5. Aufnahme eines neuen Mitgliedes


Wir freuen uns auf jedes Kennen lernen. Das angehende Mitglied sollte lediglich die in der Satzung stehenden Vorraussetzungen erfüllen (z.b. ein gepflegtes Fahrzeug) und als Mitglied einen Aufkleber der COW auf seiner Frontscheibe zu tragen. Es gilt eine 3 Monatige Probezeit, die dient dazu um zu sehen wie sich das neue Mitglied dem Team anpasst. Danach entscheidet der Club gemeinsam über den erhalt des Mitgliedes.Eine Mitgliedschaft ist in der regel erst ab dem 18. Lebensjahr möglich, es sei denn es handelt sich hierbei um Familienmitglieder etc. ( Kinder ). Wir bevorzugen aus Erfahrung in den Letzten Jahre neue Mitglieder mit Familie, heisst mit Kinder egal in welchem Alter. Was aber kein Muss ist.

 

         6. Ausschluss eines Mitgliedes

 

Der Ausschluss erfolgt erst nach Abstimmung aller Mitglieder. Die Crazy Opelz Wilhelmshaven sind berechtigt ein Mitglied mit sofortiger Wirkung aus dem Club auszuschließen, wenn folgende Gründe vorliegen:

a)      Grober Verstoß gegen einen oder mehrere Punkte der Clubsatzung

b)      Unehrenhaftes Verhalten innerhalb sowie außerhalb des Clubs, insbesondere bei Vergehen außerhalb des Clubs

c)      Große Verstöße gegen die StVO z.b.

-         fahren unter Alkoholeinfluss

-         fahren unter Drogeneinfluss

-         fahren von illegalen Autorennen

-         Ruhestörenden Lärm innerhalb von Ortschaften

d)      Das ausgeschlossene Mitglied hat kein Anspruch auf Rückzahlungen der Club Beiträge
e)Fremdwerbung anderer Vereine oder Clubs

f)      Wenn ein Mitglied trotz Mahnungen mit seinen Clubbeiträgen länger als 2 Monate im Rückstand ist.
g) unehrlichkeit denn wir sprechen für Vertrauen.
h) Unehrenhaftes Verhalten anderen Clubmitgliedern über durch übler Nachrede,Lästerein
und streit zu provozieren.

7. Der Vorstand

 

Der Vorstand ist gleich Clubvorstand. Er besteht z.z. aus

  1. Vorsitzenden Oliver Runge
  2. -------------
  3. Kassenprüferin/Webmaster Sarah Runge
  4. Schriftführerin--------
  5. Kassenprüfer ----------
     

Der Vorstand hat die Mitglieder über das geschehen des Clubs zu informieren.

Die Vorsitzenden sind die ständigen Vertreter der COW.

Die Clubleitung ist für alle inneren Angelegenheiten des Clubs zuständig.

Ihre Aufgaben bestehen in:

-         Der Vorbereitung und Einberufung von Mitgliederversammlung

-         Der Durchsetzung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
Der Clubgründer und 1. Vorsitzender ist nicht von anderen Mitgliedern abwählbar und bleibt dauerhaft bestehen solange der Club COW besteht.
Der 2. Vorsitzende (ggf 3. Vorsitzender) wird einmal im Jahr von allen Mitgliedern neu gewählt durch geheime Abstimmung. Wann dies passiert entscheidet der Clubgründer.
Sind weitere Posten im Vorstand zu vergeben,erfolgt dieses nur durch den 1. & 2. Vorsitzenden. Ein Posten bekommt unter bestimmten Vorraussetzungen nur ein Mitglied was min. 1 Jahr im Club erhalten ist oder sich intensiv für den Club einsetzt.

 

         8. Mitgliederversammlung

 

a)      1x im Monat des laufenden Monats wird Samstags am Anfang des neuen Monats eine ordentliche Mitgliederversammlung durchgeführt, bei der eine Anwesenheitsliste zu führen ist. Ort und Zeit werden auf eine Mitgliederversammlung bekannt gegeben oder per Anruf. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mind. 50% der Clubmitglieder anwesend sind. Die Mitglieder verpflichten sich regelmäßig an den Versammlungen teilzunehmen. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, so ist die Clubleitung darüber zu informieren ( min. 4 Stunden vor der Versammlung). In der Versammlung hat jedes Mitglied eine gültige Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

b)      Jedes  Mitglied sollte möglichst alle Mitgliederversammlungen besuchen. Im Fall der Krankheit, besondere Arbeitszeiten sind die Ausnahme. Sollte ein Mitglied ohne nennenswerte Gründe des Öfteren bei den Clubtreffen fehlen, so ist davon auszugehen, dass kein Interesse am Club mehr besteht. Es wird daraufhin über den Ausschluss des Betreffenden per Abstimmung entschieden.

    9. Kassenführung

 

Die Kassenführung ist mindestens 1x im Jahr (gegen Ende des Jahres) dem Club Bericht zu erstatten.

 
10. Clubbeitrag

 

Der Clubbeitrag beträgt 5,00€ pro Person (ausgenommen Kinder). Der Clubbeitrag ist mtl. Zum 1. oder zum 15. eines Monats beim Kassenwart abzugeben.
Der Beitrag muss bis zum 15. eines Monats von jedem Mitglied bezahlt sein. Ansonsten gehen zum 18. eines Monats Mahnungen zu dem Mitglied raus.

 

Der Clubbeitrag dient dafür um mal gemeinsam von dem Geld was zu unternehmen ( Freizeitpark,Grillen, Weihnachtsfeier etc.) oder um Sachen zu kaufen die man für das eigene geplante Treffen braucht.
Die Clubbeiträge werden gesondert in einem Kassenbuch eingetragen, sodass man jederzeit nachsehen kann, wer was gezahlt hat und wer nicht.

Sollte der Beitrag trotz Mahnungen zwei Monate nicht gezahlt werden, wird der Club über einen Ausschluss des Mitgliedes entscheiden.
Tritt ein Mitglied von sich aus, aus dem Club, so muss er trotzdem seine offenen Beiträge sofern er
welche in der Clubkasse hat, ausgleichen ansonsten sehen wir uns gezwungen es unserem Anwalt
zu übergeben und dadurch entstehen noch mehr Kosten für den der austritt oder ggf. raus geschmissen wurde. Zudem hat das Mitglied bei austritt aus dem Club kienerlei Rechte darauf,
seine bereits gezahlten Beiträge zurück zubekommen.

 

          11. Anschaffungen des Clubs

Jede Anschaffung (z.b. Kleidung, Aufkleber etc.) bedarf der Abstimmung. Jedes Mitglied trägt die Kosten selber, außer für Clubkleidung solange die Kosten von unserem Sponsor übernommen werden. Das entworfenen Logo, ist als
Clublogo entworfen und vom Hersteller dem Club im vollem Umfang gestellt worden.
Dieses Logo Präsentiert die COW. Das Logo ist Eigentum der COW und darf
nur zu Clubzwecken verwendet werden.

 

 12. Erscheinen zu den Clubtreffen

 

Jedes Mitglied sollte möglichst alle Clubtreffen besuchen. Im Fall der Krankheit, Urlaub, besondere Arbeitszeiten sind die Ausnahme. An den Tagen der Clubtreffen sollte jedes Mitglied rechtzeitig (möglichst 4 Stunden vor Termin) über das ’’Nichtkommen’’ einem der Clubmitglieder, vorzugsweise dem Vorstand kurz Bescheid geben. Sollte ein Mitglied ohne nennenswerte Gründe des Öfteren bei den Clubtreffen fehlen, so ist davon auszugehen, dass kein Interesse am Club mehr besteht. Es wird daraufhin über den Ausschluss des Betreffenden per Abstimmung entschieden.

12 a)Webseitenauftritt

Die Crazy Opelz verfügen über einen
Webseitenauftritt. Dieser wird ausschließlich vom
Webmaster bearbeitet. Die Mietglieder des COW habe für Anregungen etc. das volle mitspracherecht. Die Webseitenaufführung liegt jedoch im ermessen des Webmasters und kann nur von deren seite aus geändert oder gelöscht werden.

 

              13. Auflösung der Crazy Opelz Wilhelmshaven

Im Fall einer Auflösung des Teams wird das Geld aus der Kasse an einer Kindereinrichtung gespendet, welche wird gemeinsam entschieden. Kein Mitglied hat irgendwelches recht seine Beiträge zurück zu fordern, auch nicht bei Austritt.

 

                                            

14. Clubsatzung

 Diese Satzung ist jederzeit erweiterbar

15. Anmerkung

 

Diese Satzung dient der Ordnung und Fairness für alle Mitglieder, auch wenn der Ton hier etwas streng erscheint, nicht vergessen: Es wird nicht alles so heiss gegessen wie es gekocht wird.

 

           Crazy Opelz Wilhelmshaven 2007 ©





 

 


 
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